Recht & Website · 4. November 2026 · 5 Min. Lesezeit
Cookie-Banner und DSGVO: Was wirklich nötig ist (und was nicht)
Brauche ich überhaupt ein Cookie-Banner? Was § 25 TDDDG und die DSGVO verlangen, typische Fehler und wie eine Website ganz ohne Banner auskommen kann.
Kaum etwas nervt Besucher so sehr wie ein riesiges Cookie-Banner. Gleichzeitig haben viele Betriebe Angst vor Abmahnungen. Die gute Nachricht: Oft ist weniger nötig, als man denkt, wenn die Website von Anfang an sauber gebaut ist.
Die Grundregel
Seit Mai 2024 heißt das frühere TTDSG „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz“ (TDDDG). Nach § 25 dürfen Informationen auf dem Gerät der Besucher (zum Beispiel Cookies) nur mit Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden, es sei denn, sie sind für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Für die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten gilt zusätzlich die DSGVO.
Wofür Sie keine Einwilligung brauchen
- Technisch notwendige Speicherungen, zum Beispiel ein Warenkorb, ein Login oder die gewählte Sprache
- Die Speicherung der Cookie-Entscheidung selbst
Wofür Sie eine Einwilligung brauchen
- Analyse- und Tracking-Tools, die Cookies setzen oder Geräte wiedererkennen
- Marketing-Pixel (z. B. von sozialen Netzwerken)
- Eingebettete Inhalte Dritter, die beim Laden Daten übertragen, etwa Karten oder Videos
Typische Fehler
- „Alle akzeptieren“ groß, „Ablehnen“ versteckt: Ablehnen muss genauso einfach sein
- Vorangekreuzte Häkchen
- Tracking startet, bevor jemand zugestimmt hat
- Google Fonts oder andere Dienste werden direkt von fremden Servern geladen
Der eleganteste Weg: kein Banner nötig
Wer Schriften selbst ausliefert, auf unnötige Tracker verzichtet, cookiefreie Statistik nutzt und Karten oder Videos erst nach einem Klick lädt, braucht oft gar kein Banner. Genau so ist diese Website gebaut: Die einzige Speicherung ist Ihre Sprachwahl, und die ist technisch notwendig.
Weitere Notizen