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Codivaro
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Ratgeber · 5. November 2026 · 6 Min. Lesezeit

Website in Deutschland: Was türkische Unternehmer wissen sollten

Für türkischstämmige Unternehmer in Deutschland: was eine Website rechtlich braucht, wie eine zweisprachige Seite richtig gebaut wird und worauf man bei der Vergabe achten sollte.

MSMurat SertCodivaro · Karlsruhe

Sie haben in Deutschland ein Unternehmen gegründet und brauchen eine Website. Eine Seite, die nach türkischen Gewohnheiten gebaut ist, kann hier schnell Ärger machen: Fehlt das Impressum oder ist die Datenschutzerklärung kopiert, können Mitbewerber oder Verbände abmahnen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was wirklich nötig ist.

1. Impressum: jetzt nach DDG

Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum. Seit Mai 2024 regelt das nicht mehr das Telemediengesetz (TMG), sondern § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Auf vielen Seiten steht noch TMG, das wirkt veraltet.

  • Vollständiger Name oder Firma und Rechtsform (z. B. GmbH, UG, Einzelunternehmen).
  • Eine ladungsfähige Anschrift, kein Postfach.
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail und in der Regel Telefon.
  • Falls vorhanden: Handelsregister und Registernummer.
  • Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Je nach Beruf weitere Angaben, etwa zur Kammer.

2. Datenschutzerklärung

Nach der DSGVO müssen Sie erklären, welche Daten Sie warum und wie lange verarbeiten. Entscheidend ist, dass der Text zu Ihrer Seite passt: Kontaktformular, Karte, Video, Zahlung oder Statistik müssen darin vorkommen, wenn sie verwendet werden.

3. Ein Cookie-Banner ist nicht immer nötig

Eine Einwilligung ist nur Pflicht, wenn nicht notwendige Cookies oder Tracker laufen (§ 25 TDDDG). Google Analytics, Facebook Pixel und Ähnliches dürfen nicht ohne Einwilligung starten. Eine datensparsam gebaute Seite ohne Tracker braucht oft gar keinen Banner, das senkt das Risiko und nervt niemanden.

4. Zweisprachig richtig gemacht

  • Deutsch und Türkisch als echte Seiten mit eigenen Adressen, etwa /de und /tr. Nur so findet Google beide Sprachen.
  • Sauber geschriebene Texte statt eines automatischen Übersetzungs-Plugins.
  • Sprachwahl auf jeder Seite sichtbar, die Wahl des Besuchers wird gespeichert.
  • Impressum und Datenschutzerklärung auf Deutsch, eine türkische Fassung kann zusätzlich angeboten werden.

5. Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

  1. 01

    Domain und Konten auf Ihren Namen

    Domain, Hosting und E-Mail gehören Ihrem Unternehmen, nicht dem Entwickler.

  2. 02

    Festpreis und schriftlicher Umfang

    Was enthalten ist, wie viele Sprachen, welche Funktionen: alles schriftlich im Angebot.

  3. 03

    Hosting in der EU

    Server in Deutschland oder der EU vereinfachen den Datenschutz.

  4. 04

    Zuerst fürs Handy

    Die meisten Kunden kommen per Smartphone, prüfen Sie zuerst die mobile Ansicht.

  5. 05

    Google-Unternehmensprofil

    Für lokale Kunden so wichtig wie die Website: Adresse, Zeiten, Fotos und Bewertungen.

Mit wem arbeiten?

Wer Türkisch spricht und die deutschen Regeln kennt, löst zwei Probleme auf einmal: Sie erklären Ihr Geschäft in Ihrer Sprache, und das Ergebnis ist in Deutschland rechtssicher und professionell. Wie lange eine Website dauert und was sie kostet, hängt vom Umfang ab. Am besten klären Sie das in einem kostenlosen Erstgespräch und lassen sich einen schriftlichen Festpreis geben.

Passende LeistungWebsiteEine Website, die in Sekunden lädt, auf jedem Handy gut aussieht und bei Google gefunden wird. Gebaut, damit Anfragen kommen, nicht nur, damit sie hübsch aussieht.Projekt anfragen →